Kurse3 Min. LesezeitStand: 16. Oktober 2026

Ernährungskurs von der Krankenkasse: Was bezahlt wird

Gesünder essen, ohne Diät-Stress: Genau das ist das Ziel von Ernährungskursen nach § 20 SGB V. Und deine Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ernährung ist eines der vier Handlungsfelder der Prävention.
  • Gefördert werden geprüfte Kurse, keine Diät-Produkte.
  • Eine individuelle Ernährungsberatung ist etwas anderes.

Ernährung ist ein eigenes Handlungsfeld

Neben Bewegung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum ist Ernährung eines der vier Handlungsfelder der Prävention. Gefördert werden Kurse, die zu einer ausgewogenen, alltagstauglichen Ernährung und einem gesunden Körpergewicht beitragen. Mehr zu den Grundlagen: § 20 SGB V einfach erklärt.

Was gefördert wird — und was nicht

  • Gefördert: geprüfte Kurse mit Wissen, praktischen Übungen und Umsetzung im Alltag.
  • Nicht gefördert: Diät-Programme mit Produktverkauf, Nahrungsergänzungsmittel oder reine Rezept-Abos.

Ein guter Start: deinen Bedarf kennen

Bevor du etwas veränderst, hilft eine Orientierung. Mit unserem kostenlosen Kalorienrechner siehst du in 60 Sekunden, wie hoch dein täglicher Bedarf ungefähr ist.

Gesunde Ernährung leicht gemacht – mit Kay Jaster

Im Ernährungskurs mit Kay Jaster (bekannt als @schmaleschulter) lernst du in acht Modulen, wie gesunde Ernährung auch an langen Tagen funktioniert — mit REWE-Gutschein als Benefit.

Der Kurs ist nach § 20 SGB V konzipiert, die ZPP-Zertifizierung läuft. Nach erfolgreicher Zertifizierung sind je nach Kasse bis zu 100 % Erstattung möglich.

Kay JasterDein Coach im KursKay JasterGesicht & Begleiter des Kurses
Passender Kurs
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Erstattung prüfen

Häufige Fragen

Ja, geprüfte Ernährungskurse nach § 20 SGB V werden von vielen Kassen bezuschusst. Die Höhe legt deine Kasse fest.