Unsere Kurse sind als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V angelegt — das heißt, gesetzliche Krankenkassen erstatten bis zu 100 % der Kursgebühr, für bis zu zwei Kurse pro Jahr. Prüf in 10 Sekunden, was deine Kasse übernimmt.


Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026). Die Erstattung gilt für den nach § 20 SGB V zertifizierten Kurs nach erfolgreicher Teilnahme; die genaue Höhe kann je nach Kasse und Tarif abweichen. Bitte erfrage die konkrete Erstattung bei deiner Krankenkasse.
Über 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte § 20-Präventionskurse — von der großen Ersatzkasse bis zur kleinen BKK.








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