Grundlagen4 Min. LesezeitStand: 16. Oktober 2026

Präventionskurs nach § 20 SGB V – einfach erklärt

Hinter dem sperrigen Paragrafen steckt eine einfache Idee: Gesetzliche Krankenkassen sollen nicht erst zahlen, wenn du krank bist, sondern dir helfen, gesund zu bleiben. Präventionskurse sind dafür das wichtigste Werkzeug.

Das Wichtigste in Kürze
  • Präventionskurse sollen Krankheiten vorbeugen — für gesunde Menschen, ohne Rezept.
  • Vier Themen: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum.
  • Geprüfte Kurse bezuschusst die Krankenkasse, oft mit einem Großteil der Gebühr.

Was regelt § 20 SGB V?

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung. § 20 verpflichtet die Krankenkassen, Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten. Dazu gehört die sogenannte individuelle Primärprävention: Angebote für einzelne Versicherte, die Krankheiten vorbeugen sollen, bevor sie entstehen.

Wie das konkret aussieht, legen die Kassen gemeinsam im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands fest. Er beschreibt, welche Kurse förderfähig sind und welche Qualität sie haben müssen.

Welche Themen gehören dazu?

Der Leitfaden nennt für Kurse vier Handlungsfelder:

  • Bewegung — z. B. Rückenfitness, Pilates, Krafttraining oder Lauftraining
  • Ernährung — gesunde, alltagstaugliche Ernährung und ein gesundes Körpergewicht
  • Stressmanagement — Entspannung, Achtsamkeit, Umgang mit Belastung
  • Suchtmittelkonsum — z. B. Rauchentwöhnung

Warum gibt die Krankenkasse Geld dafür?

Weil Vorbeugen günstiger ist als Behandeln. Wer sich regelmäßig bewegt, sich ausgewogen ernährt und Stress besser verarbeitet, senkt sein Risiko für viele Volkskrankheiten. Deshalb bezuschussen die Kassen Kurse, die nachweislich nach diesen Vorgaben aufgebaut sind — oft mit einem großen Teil der Kursgebühr.

Wie viel genau, entscheidet jede Kasse selbst in ihrer Satzung. Was deine Kasse übernimmt, siehst du in unserer Übersicht nach Krankenkassen oder direkt im Erstattungs-Rechner.

Woran erkennst du einen förderfähigen Kurs?

Damit eine Kasse zahlt, muss der Kurs in der Regel von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft sein. Was dahintersteckt, erklären wir im Artikel ZPP-Zertifizierung: Was das Prüfsiegel bedeutet.

Die VitalityWave-Kurse sind nach § 20 SGB V konzipiert. Die ZPP-Zertifizierung läuft — solange sie nicht abgeschlossen ist, besteht noch kein Anspruch auf Erstattung.

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Häufige Fragen

Ein Kurs zur Vorbeugung von Krankheiten in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtmittelkonsum, der nach den Qualitätsvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen aufgebaut ist. Ist er geprüft, bezuschussen ihn die Kassen.