- Meist bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr.
- Kassen zahlen einen Prozentsatz oder einen Festbetrag.
- Nicht genutzter Zuschuss verfällt am Jahresende.
Die übliche Regel: zwei Kurse im Kalenderjahr
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zu zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Manche setzen zusätzlich einen Höchstbetrag pro Kurs oder pro Jahr. Die genauen Regeln stehen in der Satzung deiner Kasse — und sie unterscheiden sich spürbar.
Prozent oder Festbetrag
Kassen arbeiten mit zwei Modellen:
- Prozentualer Zuschuss — z. B. 80 oder 100 Prozent der Kursgebühr, oft mit Obergrenze.
- Festbetrag — z. B. 75 Euro je Kurs, unabhängig vom Kurspreis.
Welches Modell deine Kasse nutzt und was das bei einem Kurs für 149,90 € bedeutet, zeigt dir der Erstattungs-Rechner in wenigen Sekunden. Für die großen Kassen gibt es zusätzlich eine eigene Seite mit Beispielrechnung, etwa für die Techniker Krankenkasse, die Barmer oder die AOK PLUS.
So nutzt du dein Budget klug
- Zwei verschiedene Themen kombinieren — z. B. einen Bewegungskurs und einen Ernährungskurs. Das bringt mehr und wird von vielen Kassen ausdrücklich so gefördert.
- Das Kalenderjahr beachten — maßgeblich ist meist das Datum, an dem der Kurs abgeschlossen ist. Wer im Herbst startet, kann im neuen Jahr erneut zwei Kurse nutzen.
- Nachweise aufbewahren — Rechnung und Teilnahmebescheinigung brauchst du für die Einreichung.
Bonusprogramme sind etwas anderes: Dort sammelst du Punkte für gesundes Verhalten. Der Zuschuss für einen Präventionskurs kommt zusätzlich — manche Kassen honorieren den Kurs zusätzlich im Bonusprogramm.
Online-Präventionskurse mit bekannten Expertinnen und Experten — nach § 20 SGB V konzipiert. Erste Starts im Dezember, jetzt kostenlos und unverbindlich vormerken.








